Ausstellung und Verwendung eines Energieausweises

 

Errichten Sie gerade ein Wohngebäude oder haben Sie vor sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, dann haben Sie als Eigentümer auf Verlangen der zuständigen Behörde, gemäß Landesrecht, den Energieausweis vorzulegen.

 

Sind Sie Eigentümer eines Bestandsgebäude und wollen dieses energetisch modernisieren oder haben sogar vor, die Nutzfläche der beheizten oder gekühlten Räume eines Gebäudes um mehr als die Hälfte zu erweitern, dann müssen Sie auch hier wieder als Eigentümer auf Verlangen der zuständigen Behörde, gemäß Landesrecht, den Energieausweis vorlegen.

 

Haben Sie vor, ein bebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung zu verkaufen, dann  haben Sie dem potenziellen Käufer den Energieausweis zugänglich zu machen.

 

Sind Sie Besitzer einer / eines oder mehrerer Eigentumswohnungen / Wohnhäuser und wollen diese vermieten, dann haben Sie auch hier dem potenziellen Mieter den Energieausweis zugänglich zu machen.