01.04.2015  zusätzliche Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien *Quelle: www.bafa.de

Erhöhter Zuschuss ab dem 01. April 2015

 

Für die Nutzung erneuerbarer Energien werde ab dem 01. April 2015 höhere Zuschüsse gezahlt.

 

Weitere Informationen können folgendem Link entnommen werden:

 

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

 

Weiterhin wird nun auch die Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage von mind. 4 m² bis  40 m² Bruttokollektorfläche bezuschusst.*

09.01.2015 höhere Zuschüsse für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) *Quelle: www.bafa.de

Erhöhter Zuschuss ab dem 01. März 2015

 

Für die Vor-Ort-Beratung wird jetzt ein Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten gezahlt, jedoch max. 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.*

 

01.08.2014 300,- Euro Aktionprämie für moderne Öl-Brennwertheizung *Quelle: www.iwo.de

Wer sich im Zeitraum vom 01.08.2014 bis zum 31.12.2015 bei der Heizungserneuerung für eine moderne Öl-Brennwertheizung entscheidet und die alte Ölheizung austauschen lässt, erhält von dem Institut für Wärme und Öltechnik (IWO) eine Aktionsprämie von 300,- Euro. Die Teilnahmebedingungen, sowie der Aktionsgutschein können unter folgendem Link entnommen werden*:

 

www.zukunftsheizen.de/energie-sparen/deutschland-macht-plus/energiesparzuschuss.html

 

14.04.2014 Dachbegrünung ab dem 01. Juni 2014 * Quelle: www.kfw.de

Am 1. Juni 2014 hat die neue Liste „förderfähige Maßnahmen“ der KfW-Bank ihre Gültigkeit. Nun ist es möglich im Programm Energieeffizient Sanieren Kredit 151 / 152 und dem Investitionszuschuss 430, bei Einhaltung der mind. Werte für den Wärmedurchgang, die Dachbegrünung mitzufördern.*

22.11.2013 EnEV 2014 tritt ab dem 01. Mai 2014 in Kraft * Quelle Bundesanzeiger 2013 Teil I Nr. 67

Am 1. Mai 2014 wird nun die EnEV 2014 in Kraft treten. Jedoch werden einige Änderungen erst ab 2016 in Kraft treten, dazu zählt zum Beispiel die einstufige Verschärfung der Neubau-Grenzwerte.*

17.10.2013 Update Energieeinsparverordnung (EnEV) * Quelle www.geb-info.de

Am 16.Oktober 2013 hat Bundesregierung in der letzten ordentlichen Sitzung im Bundeskabinett die EnEV verabschiedet. Es wird jedoch noch etwa sechs Monate andauern, bis die novellierte EnEV in Kraft treten wird, da jetzt noch die Notifizierung in Brüssel erforderlich ist. Laut der Bundesregierung wird erst im Frühsommer 2014 mit dem Inkraftreten der EnEV gerechnet.*

21.04.2013 Staatliche Zuschüsse für Batteriespeichersysteme ab 01.05.2013 * Quelle: KfW

Die Bundesregierung hat ein Programm in Zusammenarbeit mit der KfW-Bank aufgelegt, welches die Batteriespeichersysteme von PV-Anlage im Rahmen eine Tilgungszuschusses bezuschusst.

Das Programm 275 ist ein Kreditprogramm und gilt für die Neuerrichtung einer PV-Anlage mit Batteriespeichersystem, sowie für das Nachrüsten eines Batteriespeichersystems einer bestehenden PV-Anlage, die nach dem 01.01.2013 installiert worden ist. Der Tilgungszuschuss beträgt 30 % und ist von der Leistung der PV-Anlage abhänig. Mit diesem Programm möchte man sicherstellen, dass die Stromnetze entlastet werden und eine Versorgungssicherheit sichergestellt wird.* 

20.12.2012 Höhere Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen ab 2013 *Quelle: BMVBS

Ab Januar 2013 wird die Bundesregierung die Zuschüsse für die energetische Sanierungsmaßnahmen erhöhen. Mit 300 Mio. pro Jahr Euro möchte die Bundesregierung neue KfW-Zuschussprogramme auferlegen.

Änderungen:

  • Erhöhung der Förderung von Einzelmaßnahmen von vorher 7,5 % auf 10 % pro Wohneinheit (max. 50.000 € Investitionskosten)
  • Förderung zum Effizienzhaus, beim Effizienzhaus 55 sind es bis zu 25 % Förderung (max. 18.750 €) und beim Erreichen eines Effizienzhaus 70 bis zu 20 % Förderung (max. 15.000 €)*



16.11.2012 Einführung von der EEI-Kennzeichnung bei Umwälzpumpen *Quelle: Umweltbundesamt

Ab dem 01.01.2013 müssen externe Umwälzpumpen (Leistung von 1 W – 2500 W) einen EEI < 0,27 erreichen. EEI steht für den Energieeffizienz-Index und gibt den Energieverbrauch der Umwälzpumpe an. Heizungsumwälzpumpen die nicht effizient genug sind, habe einen EEI > 1, die zur Zeit effizienten Pumpen auf dem Markt erreichen einen EEI von ca. 0,2. Das bedeutet, dass die Leistungsaufnahme und der Stromverbrauch nur ein Fünftel der Umwälzpumpen mit einen EEI = 1 betragen.

Die zweite Stufe sieht eine Verschärfung des EEI ab dem 01.08.2015 vor, dann muss der EEI < 0,23 sein, dieses ist dann auch für integrierte Umwälzpumpen gültig.

Arten von Umwälzpumpen

  • Heizungspumpen in Zentralheizungssystemen
  • Umwälzpumpen in Solaranlagen (Solarpumpen)
  • Sole-Umwälzpumpen für Wärmepumpen
  • Umwälzpumpen in Klimaanlagen

Gilt nicht für Trinkwasserumwälzpumpen, hier gelten die festgelegten Anforderungen an die Produktinformationen.*



21.10.2012 BMVBS und BMWi legen EnEV-Entwurf vor *Quelle: www.geb-info.de

Der Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der Gesetzesentwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) wurde vom Bundesbauministerium (BMVBS) und dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegt. Zurzeit sieht es danach aus, dass die neue EnEV erst Anfang 2014 in Kraft treten kann, Grund für die Verzögerung ist das Einhalten von Fristen und der Notifizierung aus Brüssel.

Beide Entwürfe wurden an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Bundesländer, an die kommunalen Spitzenverbände und die betroffenen (bundesweiten) Organisationen zur Stellungnahme bis zum 12. November 2012 versendet. Die Entwürfe sind von der Bundesregierung (Bundeskabinett) noch nicht beschlossen. Auch die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.

einige Neuerungen / Eckpunkte des EnEV-Entwurfs

  • Im Gebäudebestand gibt es keine Anhebung der Anforderungen bei der Modernisierung der Außenbauteile bestehender Gebäude und keine neuen Nachrüstpflichten. Lediglich zwei nicht mehr zeitgemäße Sonderfälle (Austausch von Schaufenstern und Außentüren) werden an das Niveau der EnEV 2009 herangeführt. Entgegen anderslautenden Meldungen im Vorfeld des EnEV-Entwurfs bleiben die Außerbetriebnahme-Regelungen für Nachtspeicherheizungen bestehen.
  • Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung; dabei sind die Energiekennwerte bei Wohngebäuden auf die Wohnfläche des Gebäudes zu beziehen (bisher auf die Gebäudenutzfläche). Der Energieausweis muss künftig bei der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts vorgelegt werden; zudem wird die Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter verpflichtend.
  • Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen.
  • Einführung von Stichprobenkontrollen zur Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen.*

16.10.2012 Erhöhung der Energiekosten durch Öko-Stromabgabe

Im Jahr 2013 müssen die Verbraucher mit einer spürbaren Preiserhöhung bei den Energiekosten rechnen. Grund für die Erhöhung ist die Ökostrom-Umlage, diese steigt von 3,6 Cent auf knapp 5,3 Cent/kWh, das entspricht einem Anstieg um 47 Prozent. Grund für die Erhöhung ist der Anstieg im Bereich der Solarenergie. Die Versorger schätzen, dass durch die Energiewende ein Erhöhung der Energiekosten um ca. 10 Prozent möglich ist. Für einen Durchschnittshaushalt von 3 – 4 Personen mit rund 3500 kWh steigen die Zusatzkosten um 50 – 60 Euro im Jahr.

Für Hausbesitzer und Sonnenstrom-Selbstversorger bietet sich die Möglichkeit, dieser Preiserhöhung einen Schritt entgegen zu setzen, durch die Installation eines "Nachhaltigen Energiesystems". Dieses Energiesystem kann eine Photovoltaik-Anlage mit und ohne Batteriespeichersystem sein, je nach Anlagengröße oder nur das Nachrüsten eines Batteriespeichersystem beinhalten.

 

Tipp:

Ein einfaches Beispiel zu diesem Thema wird in der Sendung

„ Planetopia von Sat. 1“ am 15.10.2012 geliefert.*

 

http://www.planetopia.de/nc/magazin/news-details/datum/2012/10/15/solarstrom-zur-selbstversorgung-wann-rentieren-sich-die-neuen-speichertechniken.html



 

*Quelle: Sat. 1, Planetopia vom 15.10.2012

 


10.08.2012 Solarfördung entgültig neu geregelt *Quelle: www.geb-info.de

Rückwirkend zum 1. April 2012 tritt die Kürzung der Förderung in Kraft. Die Kürzungen betragen zwischen 20 und 30 Prozent und sind damit relativ gleich geblieben. Es wurde eine neue Größenklasse 10 kW bis 40 kW eingeführt. Für Anlagen ab 10 kW Leistung werden nur noch 90 Prozent des erzeugten Stroms vergütet. Folgende Tarife treten Rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft:

Anlagen von 0 – 10 kW = 19,5 Cent/kWh

Anlagen von 10 – 40 kW = 18,5 Cent/kWh

Anlagen von 40 – 1.000 kW = 16,5 Cent/kWh

Anlagen von 1.000 – 10.000 kW = 13,5 Cent/kWh

 

Die Vergütung von selbstgenutzten Strom wird für neu errichtete Anlagen abgeschafft. Seit dem 1. Mai 2012 wird die Förderung monatlich jeweils um 1 Prozent des Vormonats gesenkt.*

01.07.2012 BAFA erhöht die Zuschüsse für Energieberatungen *Quelle: www.bafa.de

Seit dem 1. Juli 2012 hat die BAFA die Zuschüsse der qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude erhöht. Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung von Ein- bis Zweifamilienhäusern beträgt bis zu 400 Euro (vorher 300 Euro) und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten bis zu 500 Euro (vorher 360 Euro). Für die Stromeinsparberatung wird ein Zuschuss von 50 Euro und für eine thermografische Untersuchung ein Zuschuss von 100 Euro gewährt. Die Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test) nach DIN 13829 wird nicht mehr gefördert. Ein Zuschuss für Wohngebäude wird gewährt, wenn das Wohngebäude vor dem 31.12.1994 errichtet worden ist.*

 

Weitere Informationen zum Programm sind abrufbar unter:

 

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/index.html

 

05.04.2012 KfW-Förderung für Hydraulischer Abgleich und Heizungs-Check *Quelle: www.kfw.de

Im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird seit dem 01. April 2012 die Verbesserung und Optimierung der Wärmeverteilung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden gefördert. Die Förderung umfasst unteranderem die richtige Einstellung der Heizungsregelung (hydraulischer Abgleich), die Abstimmungen der Komponenten der Heizungsanlage und den möglichen Austausch bzw. Ersatz der bestehenden Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.*